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PRIVATE UND GESETZLICHE (ZUSATZ)-VERSICHERUNGEN

Privatkassen, Behilftstellen und private Zusatzversicherungen übernehmen Behandlungskosten für Termine bei Heilpraktiker*innen ganz oder teilweise. Die Höhe der Übernahme richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Vertrag. Das Erstattungsverfahren gegenüber der Versicherung hat der Patient eigenverantwortlich durchzuführen.

Bei gesetzlichen Krankenkassen ist die Kostenübernahme von Heilpraktikerleistungen leider nicht möglich. Patient*innen, die gesetzlich versichert sind, sind daher Selbstzahler. Sie können die Behandlungskosten jedoch beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Bitte beachten Sie, dass nicht alle Verfahren in der GebüH aufgeführt sind. In diesen Fällen rechne ich analog ab, d.h., dass ich Leistungen aufführe, die der erbrachten Leistungen am ähnlichsten sind. Die Erstattung analog abgerechneter Leistungen wird von den Versicherungen und Kostenträgern unterschiedlich gehandhabt. Es kann sein, dass Ihre Versicherung Erstattungen nicht in vollem Umfang gewährleistet und Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Grundsätzlich empfehle ich Ihnen im Zweifelsfall sich vorab über die Kostenübernahme zu informieren.

Das Honorar ist unabhängig sämtlicher Erstattungsergebnisse unmittelbar fällig und erfolgt am Ende der Behandlung bar oder per ec-Karte. Kosten für Laborleistungen, Material und Arzneimittel sind nicht im Honorar enthalten und werden durch den Patienten entweder direkt an das Labor beglichen oder von der Praxis, ohne Aufschlag, in Rechnung gestellt.

Vereinbarte Termine können kostenfrei abgesagt werden, solange dies mindestens 24 Stunden vorher geschieht. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen ein Ausfallhonorar berechnet wird, da Zeit und Raum für Sie reserviert werden.


 KOSTEN FÜR DIE BEHANDLUNGEN

Die anfallenden Kosten sind abhängig von Art und Dauer der individuellen Behandlung. Diese können am besten im persönlichen Kontakt besprochen werden. Auf Wunsch erstellte ich auch einen Kostenplan. Zur Orientierung finden Sie hier eine Preistabelle meines Honorars:
Erstgespräch Erwachsener inkl. Erstverordnung und Behandlung (ca. 1,5 Stunden) 140,- EUR.
Kinder-Behandlungen (ca. 45 Min.) 75,- EUR.
Folgetermine kosten 49,- EUR für 30 Minuten Beratung.
Shiatsu-Behandlungen kosten 95,- EUR (60 Min.).
Schulter- und Nackenbehandlungen (30 Min.) 49,- EUR.

Bei Fragen nutzen Sie gerne die Möglichkeit zu einem kostenlosen, telefonischen Erstgespräch. Ermäßigungen aufgrund schwieriger Lebenssituationen sind möglich.